Der eigene Tod oder der Tod eines geliebten Familiemitglieds ist wohl eines der unangenehmsten Themen, über das man sich in seinem Leben Gedanken machen kann.
Doch mit zunehmendem Alter wird es weder für einen selbst einfacher über die geeignete Absicherung des eigenen Lebenswerks nachzudenken, noch möchte man die Hinterbliebenen im eigenen Todesfall zusätzlich mit ungeklärten Rechtsfragen und zahlreichen Verwaltungsaufgaben belasten. Es bedarf bei dieser schwierigen Thematik eines einfühlsamen Beraters an Ihrer Seite.
In der heutigen Zeit ist es gerade im Hinblick auf die zunehmende Anzahl an Patchworkfamilien und eingetragenen Lebenspartnerschaften besonders wichtig, individuell ausgearbeitete und konkret auf ihre Lebenssituation zugeschnittene Nachlassregelungen zu treffen, um Ihren Hinterbliebenen keine unangenehmen Überraschungen zu hinterlassen.
Ich erstelle für Sie
nach Ihren Wünschen.
Damit Sie das gute Gefühl haben dürfen, sich um alles gekümmert zu haben.
Auch für den Fall, dass ein geliebter Mensch von Ihnen gegangen ist und sich nunmehr eine Vielzahl von Fragen für Sie ergeben, helfe ich Ihnen gerne, in dieser oft turbulenten Zeit den Durchblick zu bewahren. Trotz aller Trauer muss sich in dieser Phase um viele Dinge zeitnah gekümmert werden. Es muss etwa das Erbe gesichtet und der Erbschaft erfolgen.
Ich berate Sie gerne in dieser schwierigen Phase und darüber hinaus im Erbrecht auch zu den Themen:
Rechtsanwalt Markus Kniehl
Destouchesstraße 69
80796 München
Tel: +49 (0) 89 21895706
Fax: +49 (0) 89 99950847
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